Miet- und Verleihbedingungen der Firma F.O. Licht & Ton Verleih

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Miettag

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt, der Miettag endet spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Geräte z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall ein entsprechendes Gerät für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis.

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Mietpreise und Kaution

Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag ( max. 24 Std.). Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Langzeitrabatt: Mietdauer 3 oder 4 Tage abzügl. 10 % - Mietdauer 5 oder 6 Tage abzügl. 20 % - ab 7 Tage auf Anfrage. Die Kaution ist bei Mietbeginn in Bar zu entrichten. Neukunden müssen beim ersten Verleihvorgang die Kaution grundsätzlich in Bar hinterlegen. Die Höhe der Mietkaution wird auch durch die Mietdauer bestimmt, d.h. dass bei längeren Mietzeiten die Kaution entsprechend höher angesetzt wird.

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Abholung

Wir behalten uns vor, bei Geräteabholung eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.

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Mietverlängerung

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefax angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.

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Zustand der Mietgeräte

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse der Subwoofer mit brauner Farbe verschmutzt).

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Reinigung

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig.

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Gerätemängel

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Verbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

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Verlust

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

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Versicherung

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

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Die Firma F.O. Licht & Ton besitzt keinerlei Versicherungen für die Mietgeräte und bietet dies auch nicht an. Deshalb sind auch keine Versicherungskosten in den Mietpreisen enthalten!

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Legitimation

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein (mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.